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   BPatG, 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08   

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BPatG, 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2010,25423)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2010,25423)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 6 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2010,25423)
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  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08
    Da der Anmelder in den seit seiner Ankündigung von weiteren Argumenten vom 3. Dezember 2008 verstrichenen nahezu zwei Jahren auch ausreichend Zeit hatte, seine weitere Auffassung zur Sachund Rechtslage darzulegen, bestand für den Senat kein Anlass, seine für das Jahr 2010 angekündigte Entscheidung noch länger aufzuschieben (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 223, 224 -Ceco).

    Insbesondere war der Senat nicht gehalten, die in Aussicht gestellte, aber nicht eingereichte Begründung anzumahnen oder den beabsichtigten Termin zur Beschlussfassung vorher bekanntzugeben (vgl. BGH GRUR 1997, 223, 224 -Ceco; BGH GRUR 2000, 597, 598 f. -Kupfer-Nickel-Legierung).

  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BPatG, 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08
    Die übrigen Ansprüche fallen notwendigerweise mit dem Anspruch 1 (vgl. BGH GRUR 1989, 103 -Verschlussvorrichtung für Gießpfannen i. V. m. BGH GRUR 1980, 716 -Schlackenbad).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08
    Insbesondere war der Senat nicht gehalten, die in Aussicht gestellte, aber nicht eingereichte Begründung anzumahnen oder den beabsichtigten Termin zur Beschlussfassung vorher bekanntzugeben (vgl. BGH GRUR 1997, 223, 224 -Ceco; BGH GRUR 2000, 597, 598 f. -Kupfer-Nickel-Legierung).
  • BGH, 27.03.1980 - X ZB 5/79
    Auszug aus BPatG, 05.10.2010 - 6 W (pat) 58/08
    Die übrigen Ansprüche fallen notwendigerweise mit dem Anspruch 1 (vgl. BGH GRUR 1989, 103 -Verschlussvorrichtung für Gießpfannen i. V. m. BGH GRUR 1980, 716 -Schlackenbad).
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